Das oberste luxemburgische Gericht hat ein Urteil gegen einen Informanten in der LuxLeaks-Affäre gekippt. Der Whistleblower Antoine Deltour war von einem Gericht wegen Diebstahls zu zwölf Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt worden. Die Strafe des Whistleblowers Raphaël Halet wird hingegen aufrechterhalten.
Die Whistleblower und ehemaligen Mitarbeiter der Beratungsgesellschaft Pricewaterhouse-Coopers (PwC) wurden in erster Instanz im Sommer 2016 verurteilt. Deltour bekam zwölf Monate Haft und 1500 Euro Geldstrafe. Die beiden hatten brisante Steuer-Dokumente an den Journalisten Edouard Perrin weitergegeben. Beide Whistleblower hatten stets betont, dass sie Missstände öffentlich machen wollten. Dies sei ihre Motivation gewesen. Um Geld sei es ihnen nicht gegangen.
Deltour und Halet hatten etwa 300.000 Dokumente entwendet. Sie enthüllten damit, wie Luxemburg Großkonzernen dabei half, Steuerzahlungen in Milliardenhöhe zu vermeiden. Der Fall löste neben einer Debatte um Steuerschlupflöcher auch Diskussionen darüber aus, wie Whistleblower besser geschützt werden können.
